Rechtliches abwägen in der Medienpädagogik – Linktipps für Fachkräfte

Mit Jugendlichen über WhatsApp chatten? Fotos auf der Homepage veröffentlichen? Handys einkassieren? Rechtliche Fragestellungen begegnen uns in der Medienpädagogik am laufenden Band. Oft sind sie mit Unsicherheit und Frustration verbunden: Ohne juristische Ausbildung und mit wenig zeitlichen Ressourcen im Gepäck fällt es Fachkräften der Jugendförderung oftmals schwer, sich im Dickicht der Vorgaben zurechtzufinden.

von | 2.08.22 | C.NEWS

Mit Jugendlichen über WhatsApp chatten? Fotos auf der Homepage veröffentlichen? Handys einkassieren?

Rechtliche Fragestellungen begegnen uns in der Medienpädagogik am laufenden Band. Oft sind sie mit Unsicherheit und Frustration verbunden: Ohne juristische Ausbildung und mit wenig zeitlichen Ressourcen im Gepäck fällt es Fachkräften der Jugendförderung oftmals schwer, sich im Dickicht der Vorgaben zurechtzufinden. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sie rechtlichen Spannungsfeldern ausgesetzt sind: Der pädagogische Auftrag bzw. Lebensweltorientierung und Niedrigschwelligkeit kollidieren mit den Anforderungen von Datenschutz und Jugendschutz. Für weitere Infos schaut gerne in unserem Jugendhilfe-Navi-Video zum Thema vorbei!

Ihr möchtet endlich Wegweiser in euren Grauzonen aufstellen?

Im Folgenden findet ihr hierzu ein paar nützliche Links, die euch in euren besonders nebligen Grauzonen weiterhelfen können. Im Zweifelsfall ist es jedoch immer ratsam, Expert*innen hinzuzuziehen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Gesamtüberblick
Novellierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Alle Infos findet ihr bei der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Link: https://www.bzkj.de/bzkj

Wann ist eine pädagogische Maßnahme verhältnismäßig?

LVR-Landesjugendamt Rheinland (2016): Förderung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und der Schutz ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte. Positionspapier für Jugendämter, Kinder und Jugendliche und ihre Personensorgeberechtigten sowie für Träger von stationären Einrichtungen im Sinne der §§ 45 ff SGB VIII (ab S. 13). Link: https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/06B8F0497BF7F82DC1257F5700306B9A/$file/Vorlage14_1029.pdf

 

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